Wellensittich Forum
Wellensittich Archiv => Nachwuchs und Zucht => Thema gestartet von: Litelu am 16. November 2004, 18:14:00
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hi ich hab 4 wochen alte küken was sehr freut aber ich hab keine genehmigung hab aber mal vor ca 6 mionaten mein tierarzt gefragt ob man so eine genehmigung braucht und er sagte das man daws nich bräuchte aber so wie ich hier sehe braucht man das oder gibt es da irgendwie außnahmen denn ich hab auch einen wellensittich von jemanden der glaube oich keine genehmigung hat und dem entsprechend kein ring ich will auch nicht so direkt eine zucht und die kleinen behalte ich teilweise und verschenke ein vieleicht bin mir aber nicht sicher .bitte helft mir!danke :confused:
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Litelu, wenn du aus Deutschland kommst, brauchst du auf jeden Fall eine Zuchtgenehmigung. Da es ja jetzt schon passiert ist, musst du eine Ausnahmegenehmigung beantragen.
Die Experten hier werden wissen an wen genau du dich da wenden musst!
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wie gesagt sie sind in meinen zimmer und die möglichen 2 väter haben keine ringe nur die mutter ist vom zoofachhandel und hab halt keine zuchtgenehmigung eigentlich bin ja generell kein richtiger züchter und so
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wie gesagt sie sind in meinen zimmer und die möglichen 2 väter haben keine ringe nur die mutter ist vom zoofachhandel und hab halt keine zuchtgenehmigung eigentlich bin ja generell kein richtiger züchter und so
Das spielt keine Rolle, auch wenn man nur einmal und nur für sich züchten lassen will bzw. wenn es aus Versehen passiert, daß Eier gelegt werden, braucht man in Deutschland eine Zuchtgenehmigung bzw. Ausnahmegenehmigung.
Es geht einerseits um Psittacose, eine Krankheit, die auch auf den Menschen übertragbar ist, andererseits um die besonderen Bedürfnisse der Hennen während des Brütens und der Aufzucht. Denn ganz schnell können Hennen - und auch Küken - sterben, wenn man nicht genug informiert ist. Das hat nichts mit verkaufen wollen und \"ständig\" züchten wollen zu tun, eine Gewerbeanmeldung ist völlig unabhängig davon.
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Erkundige Dich am besten bei dem für Deinen Ort zuständigen Amtstierarzt. Die Stadtverwaltung wird Dir sicherlich die Nummer geben können bzw. Dich vielleicht direkt weiterverbinden können.
Es wird ein Fachwissen abgefragt in der Prüfung (Du hast genug Zeit vorher, es Dir anzueignen) und eine Besichtigung der Räumlichkeiten durchgeführt in der Regel. Üblicherweise wird geschaut, ob man einen Raum zwecks Isolierung zur Verfügung hat (für den Fall einer Seuche). Dieser Raum muß komplett desinfizierbar sein, z. B. komplett gekachelt/gefliest. Wie eng das gesehen wird, hängt vom Amtstierarzt ab.
Eine Zuchtgenehmigung gilt in der Regel deshalb auch nur für eine bestimmte Anschrift. Wenn man umzieht, muß man sie nochmal neu machen, bzw. vielleicht kommt auch nur noch einmal der Amtstierarzt zum Angucken und das Fachwissen muß man nicht noch einmal beweisen, das weiß ich nicht genau.
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Für die Ausnahmegenehmigung braucht man doch aber nicht das alles zu wissen, was man für ne Zuchtgenehmigung braucht, oder sehe ich das jetzt falsch, Tanni?
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Für die Ausnahmegenehmigung braucht man doch aber nicht das alles zu wissen, was man für ne Zuchtgenehmigung braucht, oder sehe ich das jetzt falsch, Tanni?
Boah, Nessi, keine Ahnung, aber kann sein... Das mit dem Wissen und den Räumlichkeiten war auch eher auf die Zuchtgenehmigung allgemein gemünzt.
Falls die 4 Wochen alten Küken so süß sind, daß Litelu gerne irgendwann nochmal welche haben möchte :)
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Also, Litelu, einfach mal beim Amtstierarzt anrufen :daumenhoch:
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das problem ist ja noch die sind in meinen zimmer und gekachelt und ungefließt und weder kann man das ganz destifizieren und ein teppich ist drin :nix: ich verzweifel noch
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aber wie wie0 ich wer amtstierarzt ist im telefonbuch wir haben nämlich 5stück in der stadt und außerdem der genehmigt das bestimmt nicht wenn ja was würde passieren :confused:
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Wer hat denn hier eine einmalige Ausnahmegehmigung mal erhalten und kann Litelu sagen, ob da eine richtige Prüfung abgenommen wird wie bei der \"richtigen\" Zuchtgenehmigung und wie das genau ablief?
Litelu, ruf einfach morgen bei irgendeinem der 5 Amtstierärzte in Deinem Ort an, der wird Dir schon sagen können, welcher für Dich zuständig ist.
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nein ich meinte das 5 tierärzte sind und ich weiß nicht wer ein amtstierarzt ist und außerdem wie vorhin gesagt was könnte mit den kleinen passieren wenn ich keine genehmigung krieg
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Ich denke, der Amtstierarzt ist bei der Stadtverwaltung angestellt, weil es doch ein behördlicher Beruf ist. Du solltest also bei der Stadtverwaltung anrufen und Dir die Nummer geben bzw. Dich verbinden lassen.
Mir fällt gerade ein, das wird bestimmt anders als bei der \"richtigen\" Zuchtgenehmigung, weil, deswegen ist es ja nur eine Ausnahmegenehmigung, und Du darfst nicht noch einmal züchten lassen. Also, keine Angst :daumenhoch:
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also wenn ich diese ausnahmegenehmigung bestehe muss ich dann nioch eine richtige zuchtgenehmigung machen?? :confused:
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also wenn ich diese ausnahmegenehmigung bestehe muss ich dann nioch eine richtige zuchtgenehmigung machen?? :confused:
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Soweit ich das verstanden habe, muss man bei der Ausnahmegenehmigung nichts \"bestehen\". Ich denke, der TA guckt sich die Kükis an, du kriegst die Ringe und musst entweder die Zuchtgenehmigung machen oder eben NICHT mehr brüten lassen. Die werden dir die Küken nicht wegnehmen.
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da kann ich ja ein bisschen beruhigt sein ähm muss man etwas fürdiese genehmigung bezahlen und ist diese prüfungung schwer
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musst entweder die Zuchtgenehmigung machen oder eben NICHT mehr brüten lassen.
Genau, wenn Du die Zuchtgenehmigung sozusagen nicht nachmachst, darfst Du nicht mehr brüten lassen.
Ich denke fast auch, daß Du bei der Ausnahmegenehmigung nichts bestehen mußt, Litelu... Aber wäre schön, wenn sich da jemand mit Erfahrung mal zu melden kann.
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kostet die nun geld muss dafür was bezahlen???
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Hallöchen!
Also ich hatte mal vor 10 Jahren eine Ausnahmegenehmigung und ich habe beim Amt angerufen die Sache geschildert und die haben mir per Post die Ringe zugeschickt! Ich habe nichts bezahlt, habe sogar noch den Umschlag den ich damals bekommen habe! Zu mir nach Hause kam niemand und ich mußte auch nichts wissen, oder eine Prüfung ablegen!
Ich hoffe, daß hilft dir ein wenig weiter! :wink:
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Jetzt mal ganz langsam.
Du findest morgen entweder per Internet oder Telefonbuch die Nummer des für Dich zuständigen Veterinäramtes raus. Und bei denen rufst Du dann an und sagst halt Bescheid, dass Du Küken hast. Schilder denen die Sachlage so, wie uns hier. Das der TA gesagt hast Du bräuchtest keine, Du aber bei Internet-Recherche festgestellt hast dass Du doch eine brauchst.
Alles weitere wird dann der Amts-TA veranlassen. Entweder kriegst Du die Ringe direkt, manche kommen auch noch vorbei und gucken sich die Tiere an. Die meisten sind sehr nett und Du wirst keine Probleme bekommen außer evtl. einen verbalen Rüffel. Erst wenn sich rausstellen sollte, dass Du, obwohl Du es wußtest mit der ZG, ohne diese gezüchtet hast, kannst Du massig Ärger bekommen. Aber das ist ja bei Dir nicht der Fall, insofern wird da nichts passieren.
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das problem ist ja auch noch das ich 15 bin und ich hab irgendwo mal gelesen das man die mit 18 aber wo andres mit 16 machen kann also di zg ich wohne in sachsen anhalt ich werde aber im april 16 bitte helft mir :wink:
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Hallo,
ruf einfach beim Amtstierarzt an. Es war ein Versehen aus Unwissenheit und keiner wird dir dafür den Kopf abreissen.
Dur wirst für deine Kükis Ringe bekommen und natürlich gesagt bekommen, dass dies nicht noch einmal vorkommen darf.
Was soll sonst passieren? Die Küken sind ja nun mal da :futter:
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Genau, Petra hat Recht.
Wenn Du die richtige ZG machen willst, damit Du immer züchten kannst, dann müsstest Du min. 16, meistens aber 18 sein. Bei dem \"Unfall\" der Dir jetzt passiert ist, macht das Alter nichts aus.
Such Dir Dein zuständiges Veterinäramt raus und ruf einfach an. Es wird schon nichts passieren, keine Bange :) .