Wellensittich Forum
Wellensittich Archiv => Nachwuchs und Zucht => Thema gestartet von: Cleo_&_Co. am 19. Juni 2005, 16:53:00
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Ich habe ein kleines Problem...
Ich besitze eine süße Vogelschar von derzeit 11 Tieren, die ich, der artgerechten Haltung wegen, brüten lassen möchte. Aber ohne Zuchtgenehmigung darf ich das ja nicht, und die Zuchtgenehmigung wiederum bekomme ich nicht, weil ich keinen Quarantäneraum nachweisen kann. Wir leben in einer normalen Mietwohnung und haben keinen Raum \"übrig\".
Nun möchte ich dem Veterinäramt gerne vorschlagen, dass ich im Psittakose-Fall den Quarantäneraum eines anderen Züchters mitbenutzen kann.
Ob sich wohl ein Kölner Wellensittich-Züchter hierzu bereit erklärt?
Abgesehen davon, dass eine Psittakose-Infektion äußerst unwahrscheinlich ist, da meine Tiere reine \"Stubenvögel\" sind und keinen Kontakt zur Außenwelt (also Tauben etc.) haben, muss die Leih-Quarantäne dennoch glaubhaft sein, also erreichbar für mich.
Es wäre toll, wenn mir da jemand helfen könnte. Ich liebe meine Wellensittiche heiß und fettisch und biete ihnen beste Bedigungen (geräumige Voliere, viel Pflege, viel Freiflug; Leben im Mini-Schwarm). Es ist lachhaft, dass meine Zuchtgenehmigung an diesem Detail scheitert.
Vielen Dank im Voraus.
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hallo
zu deinem vorschlag den raum eines anderen züchters zu nutzen. glaubst du wirklich dass ein anderer züchter FREIWILLIG anbieten würde, dass du evtl psittacose erkrankte tiere in sein umfeld bringst? ich würde schon bei verdahct solche tiere nichtmal in der nähe haben wollen.
von daher stelle ich mir die umsetzung deines vorschlags schwierig vor. habts ihr schon versucht eine ZG zu machen?
im übrigen hat es ja schon seinen sinn dass ein quarantäneraum in unmittelbarer nähe sein muss!ich kann mir auch nicht vorstellen, dass die ZG ausgeteilt wird mit einem quarantäneraum an anderer stelle. es geht ja gerade darum einen vor ort zu haben
lg
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Tja, so ist das nunmal! :( Auch meine ZG scheitert an diesem Detail! Da kann man leider nichts machen! Vorschrift ist Vorschrift!
Ich glaube kaum, daß ein Züchter sich der Gefahr aussetzen wird, erkrankte ANSTECKENDE Tier in sein Umfeld zu lassen!
Und ich glaube auch nicht, daß das Vet.Amt das so akzeptieren wird. Schliesslich müßtest du ja auch im Fall der Fälle die Tiere erstmal dorthin transportieren, d.h. Ansteckung auch AUF DEM WEG möglich, theoretisch!
Ich denke einfach, der Raum muß in unmittelbarer Nähe sein, ohne großen Transportweg um eine Ansteckung so gering wie möglich zu halten!
Rede doch mal mit deiner zuständigen Amts-TA welche Alternativen sie dir nennen kann!
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Das hat m. E. auch nicht mit artgerechter Haltung zu tun die Wellis brüten zu lassen.
Dann würden ja alle anderen Welli nicht Artgerecht gehalten werden :rolleyes:
EDIT: Meinen Quarantäneraum würde ich auch keinem anderen überlassen.