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Autor Thema: Zusammenfassung für d. Zuchtgenehmigung!  (Gelesen 6327 mal)

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gemmy

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Zusammenfassung für d. Zuchtgenehmigung!
« am: 23. März 2005, 14:30:00 »
Extra für diejenigen unter euch, die viell. vorhaben, die zuchtgenehmigung zu machen. verbesserungen oder kritik bitte an mich  :D


Zusammenfassung

Lernstoff für die Zuchtgenehmigung

         Wellensittich = Melopsittacus undulatus


1.Biologie der Papageien und Sittiche

2.Benennung und Unterscheidung der wichtigsten         gehandelten Psittacidenarten


3.Aufzucht und Haltung (einschl. Käfigung), Fütterung und allgemeine Hygiene der Papageien und Sittiche

4.4. a) Psittakose: Ansteckung, Symptome, Krankheitsverlauf bei Sittichen und Papageien sowie beim Menschen, Schutzmaßnahmen, Desinfektion


b)andere wichtige Krankheiten der Papageien und Sittiche

5.gesetzliche Bestimmungen zur Bekämpfung der Psittakose beim Menschen und Papageien und Sittichen

a)einschlägige Bedingungen des Bundesseuchengesetzes

b)einschlägige tierseuchenrechtliche Vorschriften (Tierseuchengesetz, Bekämpfungs- und Einfuhrvorschriften)


6.die wichtigsten Bestimmungen der Tierschutzgesetzes  



Zu 1)
Biologie der Papageien und Sittiche


Anatomie


Schnabel: Hat die Aufgabe das Futter aufzugreifen und zum Abschlucken vorzubereiten
Großer Vorteil: Bei Papageien ist sowohl der Unter- als auch Oberschnabel beweglich gelagert. Dadurch wird der Schnabel zu einem universell einsetzbaren Werkzeug, mit dem nicht nur Nahrung aufgenommen werden kann, sondern auch die notwendige Gefiederpflege durchgeführt werden kann.
Zudem eignet sich der Schnabel auch noch als Kletterhilfe, zur Feindabwehr und zum Herrichten der Nisthöhle.


Speicheldrüsen: Befinden sich an der Zunge und in der Mundhöhle. Sie produzieren Schleim, der die Nahrungsbestandteile befeuchtet und diese so besser geschluckt werden können.
Die Nahrung wird vom Schlund über die Speiseröhre in Kropf geleitet.


Kropf: Hier wird die Nahrung eingeweicht, es werden jedoch keine Verdauungsenzyme hinzugegeben. Lediglich die mit der Nahrung aufgenommenen Fermente der Pflanzen und einige Bakterien können schon für eine leichte Verdauung im Kropf sorgen.
Ein derartiger Kropf bietet dem Papageien große Vorteile, da sie größere Nahrungsmengen innerhalb kurzer Zeit aufnehmen können, ohne ihr eigentliches Verdauungssystem zu überlasten.
Die Nahrung wird also im Kropf gespeichert und praktisch für die Verdauung vorbereitet und steht dann, wenn der Magen sich genügend geleert hat, über einen längeren Zeitraum zur Verfügung. Das Futter wird also in kleineren Mengen in den Magen weitergeleitet.
Vom Kropf wird das Futter bei Bedarf in den Magen weitergeleitet.


Magen: Besteht bei den Papageien aus zwei Teilen: Zuerst gelangt das Futter in den Drüsenmagen, der mit einer Spindelförmigen, nur schwach ausgebildeten Muskulatur versehen ist. Die Aufgabe des Drüsenmagens besteht darin, der aufgenommenen Nahrung Verdauungssäfte hinzuzufügen und somit die Verdauung in Gang zu setzen. Zur weiteren Aufbereitung wird dieser Nahrungsbrei dann in den Muskelmagen weitergeleitet. Die sich von Samen ernährenden Papageien besitzen einen verhältnismäßig großen Muskelmagen, der unter Zuhilfenahme der Muskulatur durch rhythmische Kontraktionen die Nahrung mechanisch zerkleinert. Die festen Nahrungsbestandteile werden durch das Gegeneinanderreiben der Muskeln praktisch zerrieben. Unterstützt wird der Vorgang durch die so genannten Magensteinchen. Dabei handelt es sich um kleine Kieselsteine von wenigen mm Durchmesser, die von den Vögeln gefressen werden (Vogelgrit…) und sich im Muskelmagen ansammeln. Darum ist grade bei Samen fressenden Papageien darauf zu achten, dass ihnen ständig kleinen Steinchen zur Verfügung stehen.    


Der Darm der Papageien ist in zwei Bereiche eingeteilt, den Dünndarm und den Dickdarm.
Im Dünndarm findet der größte Teil der Verdauung und der Resorption statt. Der erste Abschnitt des Dünndarms wird von dem Zwölffingerdarm gebildet. In diesen münden die Gänge der Bauchspeicheldrüse und der Leber. Aus diesen Gängen werden Verdauungssäfte in den Dünndarm abgegeben. Auf den Zwölffingerdarm folgt der Leerdarm, und den Abschluss bildet der Hüftdarm. Die Länge und Beschaffenheit des Dünndarms ist auch bei den Papageien der natürlichen Nahrung entsprechend ausgebildet. So besitzen die Samen und Nuss fressenden Papageien in der Regel einen längeren Dünndarm, da diese Nahrungsbestandteile nicht so schnell verdaut werden können wie zB Pollen oder Nektar. Die Nahrung wird durch entsprechende Kontraktionen der Muskulatur des Darms praktisch durch den gesamten Darmbereich geschoben.


Die Leber ist beim Vogel im Vergleich zu Säugetieren recht groß und über die Gallengänge mit dem Dünndarm verbunden. Sie ist extrem stark durchblutet und ein guter Wärmelieferant. Zur Aufgabe der Leber gehört es, das Blut zu entgiften, Glykogen, Proteine und Fette zu synthetisieren und zu speichern. In der Leber wird ebenfalls noch die Galle produziert und Harnsäure gebildet. Die Galle wird beim Papagei gleich in den Dünndarm geleitet, ohne in einer Gallenblase zwischengespeichert zu werden. Für die Gesundheit eines Papageis ist es unerlässlich, dass die Leber nicht geschädigt wird.

Diese kann aber sehr schnell durch Gifte (zu denen auch Medikamente wie Zb Pilzmittel zu zählen sind), durch Krankheitserreger, aber auch durch falsche Ernährung geschehen, da die Leber als Stoffwechsel-Hauptdrüse und Entgiftungsorgan an wesentlichen Stoffwechselvorgängen im Körper beteiligt ist. Für die Funktion der Leber ist ein ausgeglichener Aminosäurehaushalt von großer Bedeutung, allerdings kann eine zu hohe Verabreichung an eiweißhaltigen Futtermitteln  die Funktion negativ beeinträchtigen.
Auch während der Jungenaufzucht sollte daher auf eine ausgeglichene Fütterung geachtet werden, da besonders Jungvögel im Nestlingsstadium zu einer Leberdegeneration neigen können, wenn der Eiweißgehalt der Nahrung zu hoch war. Dies trifft besonders auf „zu groß geratene“ Jungtiere zu, da ihr starker Wuchs vermutlich auf eine hohe Eiweißversorgung zurückzuführen ist. Vorsicht ist also bei einer Verfütterung von Hühnerei geboten, obwohl deren Zusammensetzung dem Eiweißbedarf von jungen Papageien sehr entgegenkommt.
Ein Zeichen für eine geschädigte Leber können Farbveränderungen des Gefieders sein. So tauchen zum Beispiel gelegentlich in den blauen Gefiederpartien der Gelbbrustaras gelbe Federn auf. Ähnliches gilt für Amazonen die ebenfalls gelbgescheckte Bereiche in dem ansonsten grünen Gefieder aufweisen.


Die Harnorgane der Vögel unterscheiden sich wesentlich von denen der Säuger. So werden vom Vogel die stickstoffhaltigen Abbauprodukte des Eiweißstoffwechsels in Form von Harnsäure ausgeschieden. Die Harnsäure wird in der Leber und der Niere gebildet. Treten Erkrankungen der Niere auf, kann es schnell zu einer Anreicherung von Harnsäure im Blut und zu Ablagerungen in den Organen und besonders auch in den Gelenken (Gicht!) kommen. Negative Auswirkungen haben in dem Zusammenhang eine zu hohe Eiweiß- und Fettversorgung, aber auch Vitamin A Mangel und ganz besonders eine zu salzhaltige Ernährung. Auch bestimmte Medikamente können die Funktion der Nieren beeinträchtigen. Eine Schädigung der Nieren kann starken Juckreiz zur Folge haben, was sich beim Papagei möglicherweise durch Rupfen und/oder Zerbeißen von Federn bemerkbar macht.

(Quelle: Die Ernährung der Papageien und Sittiche, Hans Jürgen Künne;  http://papageienfreunde-im-web.de/allgemein.htm )



Federaufbau

Das Federkleid

Federn bestehen aus einem Eiweißstoff, dem Keratin. Neben manchen Sonderformen gibt es zwei große Gruppen von Federn: Die Deck- oder Konturfedern und die Daunen.
Die Konturfedern bestehen aus dem Federkiel, dem Federschaft und der Federfahne mit den parallel verlaufenden Federästen. Die Federäste sind untereinander wie ein Reißverschluss miteinander verzahnt.  Spaltet sich solch eine Verbindung auf, zieht der Vogel die Feder durch seinen Schnabel und schließt so die Lücke wieder.
Der Teil des Federkieles, der in den Federfollikel eingebettet ist, heißt „Spule“. In der Spule der wachsenden Feder befinden sich Blutgefäße, so dass es beim Auszupfen einer „Blutfeder“ zu Schmerzen für den Vogel und zu Blutungen kommt.
Als „Dunen“ werden die Erstlingsfedern bezeichnet (Jungendgefieder), die nicht gemausert werden, sondern zu Deckfedern heranwachsen. Das Untergefieder der erwachsenen Vögel bezeichnet man als „Daunen“. Daunen haben ebenfalls einen Federkiel, aber nicht miteinander in Verbindung stehende Federäste. Puderfedern ähneln im Aussehen den Daunenfedern, werden daher auch als Puderdunen bezeichnet, dienen aber nicht zur Wärmeisolierung, sondern sie machen das Gefieder durch Absonderung eines feinen weißen Puders wasserdicht. Sind Federn verbraucht oder abgenutzt, fallen sie aus und werden durch neue ersetzt. Dieser Vorgang, die Mauser, wird hormonell gesteuert und ist vergleichbar mit dem Herausstoßen eines Milchzahnes durch einen bleibenden Zahn bei uns Menschen. Wellensittiche zeigen mehrere Mauserperioden pro Jahr. Eine ausgerissene Feder wird entweder direkt oder bei der nächsten Mauser ersetzt.
Das Federkleid dient, neben Aufgaben beim Fliegen, der Wärmeisolierung. Bei Kälte plustert sich der Vogel auf, d.h die Federn werden aufgestellt, so dass die isolierende Luftschicht dicker wird.

(Quelle: Ute Hahn, „Vogelkrankheiten“)  

Die Kehltupfen
Im unteren Bereich des Gesichts tragen Wellensittiche fast aller Farbschläge schwarze, runde Flecken auf dem Gefieder. Jeder dieser so genannten Kehltupfen befindet sich auf einer einzelnen Feder. Der äußerste der meist drei Flecken auf jeder Seite wird bei den meisten Wellensittichen von den länglichen Wangenflecken (siehe weiter unten) verdeckt. Bei einigen Farbschlägen sind die Kehltupfen nicht schwarz, sondern braun oder nur halb zu sehen. Es gibt darüber hinaus einige Schecken, bei denen die Kehltupfen komplett fehlen.
Die Wangenflecken
Etwas oberhalb der Kehltupfen liegen leicht schräg die zumeist dunkelblauen Wangenflecken der Wellensittiche. Genau genommen sind es keine Flecken, sondern eher Streifen, die je nach Farbschlag eine andere Farbe als Dunkelblau aufweisen können. Bei grauen Wellensittichen sind sie hellblau und bei manchem Farbschlag sind sie weiß, was sie auf weißem Grundgefieder nahezu unsichtbar macht. Spangles und Schecken weisen manchmal gesprenkelte oder farblich gemischte Wangenflecken auf, wo links unten einige weiße Federspitzen das Dunkelblau durchbrechen.
Die Wangenflecken setzen sich aus mehreren, etwa drei bis fünf Millimeter langen Federn zusammen, die im unteren Bereich je nach Farbschlag weiß oder gelb sind. Oben in Richtung Spitze gibt es eine scharfe Grenze. Von ihr bis zur Spitze sind die Federn dunkelblau oder hellblau, je nach Körperfarbe des Vogels.
Das Körper- oder Kleingefieder
Zum so genannten Kleingefieder, das zuweilen auch Körpergefieder genannt wird, gehören sämtliche kleineren Federn der Wellensittiche. Das sind unter anderem die Federn des Kopfes, des Bauches und des Rückens. Auf den Federn des oberen Rückens ist das charakteristische Wellenmuster zu sehen.
Die Federn am Bauch eines Wellensittichs und im Bereich seines Unterrückens sind einfarbig. Sie tragen die Farbe, die für den Vogel charakteristisch ist. Bei Sittichen aus der Blaureihe ist dies ein Blauton, bei denen aus der Grünreihe ein Grünton und bei den grauen Wellensittichen folglich ein Grauton.
Im Gesicht tragen die Wellensittiche kleine, einfarbige Federn in weiß oder gelb, je nachdem, welcher Farbreihe sie angehören.
Das Großgefieder
Unter dem Begriff \"Großgefieder\" fasst man all jene Federn eines Wellensittichs zusammen, die auffallend lang sind. Dies sind die Schwung- und Schwanzfedern (siehe unten).

Die Schwungfedern
Von besonderer Bedeutung für die Vögel sind ihre Schwungfedern. Diese steifen, bis zu acht Zentimeter langen Federn wachsen ihnen an den Flügeln. Folglich sind es zu großen Teilen diese Federn, die einen Wellensittich beim Fliegen in der Luft halten.
Je nach Farbreihen-Zugehörigkeit weisen die Schwungfedern gelbe (Grünreihe) oder weiße (Blaureihe, graue Vögel) Bereiche auf. Darüber hinaus kann man bei den meisten Farbschlägen auch die Körperfarbe in den Schwungfedern ausmachen.

Die Schwanzfedern
Der eigentliche Schwanz der Wellensittiche besteht aus zwei gleich langen, schmalen, relativ steifen Federn. Diese Schwanzfedern sind je nach Farbreihen-Zugehörigkeit dunkelblau (Blaureihe), dunkelblau bis dunkelgrün (Grünreihe) oder dunkelgrau bis schwarz (bei den grauen Wellensittichen) gefärbt. Es gibt jedoch auch Vögel mit hellen Schwanzfedern. Bei den Hellflügeln oder bei manchen Spangles sowie Schecken sind die Federn weiß, gelb oder gar bunt gemustert.
Zusammen mit den beiden langen Schwanzfedern sind die kürzeren Steuerfedern für die Kontrolle des Fluges von großer Bedeutung. Mit Hilfe der kleineren Steuerfedern, die rechts und links vom Schwanz liegen, navigieren die Wellensittiche bei ihren Flügen, und was noch viel wichtiger ist: sie bremsen mit ihnen. Bei Wellensittichen aus der Grünreihe sind diese kleinen Federn gelb und schwarz, bei Sittichen aus der Blaureihe und bei den Grauen sind sie weiß und schwarz. Manche Farbschläge weisen andersfarbige Steuerfedern auf. Hellflügel beispielsweise können pastellfarbene Steuerfedern haben; bei Schecken können sie einfarbig sein.

(Quelle, Birds-online!)



Die Entstehung eines Eis

Sämtliche Vogelarten, so auch der Wellensittich, gehören zu den so genannten Kloakentieren. Dies bedeutet, dass sie über eine einzige hintere Körperöffnung verfügen, durch die sie nicht nur Kot und Harn ausscheiden, sondern auch ihre Fortpflanzung regeln: die Kloake. Es gibt nur sehr wenige Vogelarten, bei denen das Männchen über einen Penis verfügt, so etwa einige Entenarten. Bei den meisten Vogelspezies unterscheiden sich die Geschlechtsöffnungen von Männchen und Weibchen nicht. Genau dies ist beim Wellensittich der Fall.
Im Innern unterscheiden sich Männchen und Weibchen beim Wellensittich ebenso wie bei jeder anderen Vogelart grundlegend. Beim Wellensittichhahn befinden sich die Hoden im Bauchraum, beim Weibchen liegen dort die Eierstöcke. Bei fast allen Vogelarten ist jedoch der linke Eierstock komplett ausgebildet. Zahllose Eizellen warten in ihm darauf, im Laufe des Lebens der Henne heranreifen zu können. Ob und wann sich ein Ei im Körper einer Henne heranbildet, hängt vor allem vom Futterangebot sowie von eventuell vorhandenen Nistmöglichkeiten ab.
Gerät ein Wellensittichpaar in Brutstimmung, kommt es häufig zur Begattung, bei der das Männchen seine Kloake gegen die des Weibchens presst, um dabei Sperma zu übergeben. Diese Samenflüssigkeit wandert in den weiblichen Körper, wo sie einige Wochen überdauern kann, ohne dass die Spermien absterben. Bei der Henne setzt während des Eintritts in die Brutstimmung ein hormoneller Prozess ein, der Eizellen zu Eiern heranreifen lässt, die mit den im Körper gelagerten Spermien befruchtet werden.
Aus den Eierstöcken wandern die eigentlichen Eizellen innerhalb des Dotters erst in den Eileitertrichter und dann in den Eileiter. Dort findet die Befruchtung statt, sofern männliche Samenzellen vorhanden sind. Nach kurzer Zeit wandert das entstehende Ei weiter in den Legedarm. Dieser Körperteil entspricht der Gebärmutter der Säugetiere. Im Legedarm bildet sich das Eiklar, das sich um den gegebenenfalls befruchteten Dotter legt. Beides befindet sich bald in einer hauchzarten Hülle, die man später als Eihaut direkt unter der Schale wiederfinden kann. Je weiter das Ei durch den Legedarm in Richtung Kloake wandert, desto mehr Kalk lagert sich an der Eihaut an - die Schale entsteht und wird im Körper des Weibchens Schicht für Schicht aufgebaut. Am Ende der Produktionszeit ist das Ei mit seinem spitzen Ende voran so weit gewandert, dass das Weibchen es durch leichtes Pressen in sein Nest legen kann. Die Entwicklung eines Wellensitticheis dauert normalerweise zwischen 24 und 48 Stunden.
Die sich heranbildenden Eier sind im Körper der Henne recht gut gegen Stöße von außen geschützt, sodass sie nur in seltenen Fällen zerstört werden. Stürzt ein Weibchen während der mehrtägigen Eiproduktion aus großer Höhe ungebremst auf den Bauch, kann das Ei im Innern des Körpers zerplatzen. Je nachdem, wie viel Schale sich bereits gebildet hatte, kann dies äußerst gefährlich für die Henne sein. Ist das Ei bereits nahe der Kloake angekommen, wenn es zerbricht, kann die schon fertig ausgebildete Schale beim Zerbrechen mit ihren scharfen Kanten zu schweren inneren Verletzungen und Schnittwunden bei der Henne führen, die ihren raschen Tod bedeuten. Aus diesem Grund sollte man eine Henne, in der gerade Eier heranreifen, niemals unnötiger Gefahr aussetzen, um ihr Leben nicht zu gefährden.
Während der Produktion ihrer Eier brauchen Wellensittichweibchen vermehrt mineralstoffhaltige Nahrung. Man sollte ihnen stets Picksteine, Mineralblöcke oder Vogelsand mit Muschelbruch zur Verfügung stellen, damit die Tiere ihren erhöhten Nährstoffbedarf decken können. Sepiaschalen stehen indes seit einiger Zeit in Verdacht, vor allem bei jungen Weibchen die gefürchtete und oft tödliche Legenot auszulösen.
(Quelle Birds-online!)



Verhalten der Papageien



Ruhen und Schlafen

Papageien in Menschenhand sind hauptsächlich in den Morgen- und Nachmittagsstunden aktiv, Einzelvögel unter Umständen auch in den Abendstunden, wenn die ganze Familie zu- hause ist und sich im gleichen Raum aufhält wie der Papagei. In den dazwischenliegenden Stunden ruhen die Vögel meist, haben ihr Gefieder leicht abgestellt, sitzen auf einem Bein und mit geschlossenen oder halbgeschlossenen Augen auf ihrem Sitzplatz. Gelegentlich drehen sie den Kopf über die Schulter und stecken den Schnabel ins Rückengefieder. Erwachsene gesunde Papageien schlafen auf einem Bein, schließen die Augen völlig und verbergen in der Regel immer den Kopf im Rückengefieder. Jungtiere und kranke Papageien schlafen oft auf beiden Beinen.
Kranke Vögel ruhen und schlafen länger als gesunde Artgenossen, sind wenig aktiv und verhalten sich auch dann ruhig wenn ihre Käfig- oder Volierenmitbewohner munter herumturnen.


Sozialverhalten
Die meisten Papageienarten leben in freier Natur in Schwärmen, größeren Gruppen oder wenigstens in Familienverbänden zusammen. Für das Zusammenleben mit Artgenossen sind Verhaltensweisen notwendig, die ein möglichst reibungsloses und kräfteschonendes Miteinanderleben gewährleisten. Um diesen Zweck zu erreichen, haben die Papageien zum Teil zahlreiche komplizierte und differenzierte Ausdrucksweisen ausgebildet, die von allen Schwarmmitgliedern und insbesondere den Geschlechtspartnern verstanden werden. Dazu gehören Stimmäußerungen ebenso wie Bewegungsabläufe oder Körperhaltungen, die zum größten Teil angeboren sind. Einige »Umgangsformen« der Papageiengesellschaft lassen sich auch bei Papageien in Menschenobhut häufig beobachten. Für den Halter mehrerer Papageien sind diese Verhaltensweisen besonders wichtig, denn er kann daran ablesen, welche Tiere miteinander harmonieren, vielleicht sogar Paare bilden, die zur Brut schreiten. Sehr häufig kann man sowohl bei Käfig- als auch bei Volierenvögeln, die schon lange zusammenleben und sich gut kennen, beobachten, dass sie sich gegenseitig - gleichzeitig oder auch im Wechsel - am Kopf kraulen. Diese Form des Kontaktes, die im allgemeinen als soziale Gefiederpflege bezeichnet wird, dient vor allem der Befriedigung des körperlichen Kontaktbedürfnisses mit einem Artgenossen. Das gegenseitige Kraulen hat außerdem noch eine sehr praktische Funktion: Die Vögel putzen sich gegenseitig das Gefieder an den Stellen, die sie mit ihrem Schnabel selbst nicht erreichen können (vor allem im Kopf- und Kehlbereich). Auch gleichgeschlechtliche Papageien kraulen sich gelegentlich, in erster Linie dann, wenn nur zwei Vögel einer Art zusammenleben und keine Möglichkeit besteht, sich einem gegengeschlechtlichen Partner anzuschließen. Das Geselligkeits- und Kontaktbedürfnis ist bei Papageien so groß, dass es auch bei völlig artfremden Papageien notfalls zu sozialen Kontakten kommt, die beiden Tiere kraulen sich und sitzen während der Ruhephasen eng beieinander. Aufgrund dieser unabänderlichen Bedürfnisse schließen sich Einzelvögel auch eng ihrem Pfleger an und akzeptieren ihn als »Partner«.

Partnerfüttern  
Das Partnerfüttern hat, ebenso wie die soziale Gefiederpflege, eine paarfestigende Funktion. Gleichzeitig erfüllt es jedoch auch die Aufgabe einer »Erprobung späterer Pflichten«. Geprobt wird für die gemeinsame Jungenaufzucht, während der das männliche Tier das brütende Weibchen mit Futter versorgt. Zur Fütterung des Weibchens würgt das Männchen - oft unter nickenden Kopfbewegungen - Futterschleim aus seinem Kropf hervor; das Futter wird von Schnabel zu Schnabel übergeben, wobei wohl die Zunge Hilfestellung leistet. Außerhalb der Fortpflanzungsperiode ist das Partnerfüttern nur selten zu beobachten.


Angriffs- und Drohverhaltensweisen
Alle Verhaltensweisen, die gegen den Artgenossen gerichtet sind, also vor allem Angriff und Drohen, fassen Verhaltensforscher unter dem Begriff agonistisches Verhalten zusammen. Angriffs- und Drohverhaltensweisen sind während des ganzen Jahres über zu beobachten, in verstärktem Maße jedoch während der Brutzeit. Durch die besonders enge Bindung zweier Tiere, später auch durch die Notwendigkeit, den Nachwuchs zu schützen, entstehen während der Fortpflanzungsperiode Konfliktsituationen, die unvermeidbar aggressive Absichten aufkommen lassen. Meist wird die Absicht durch Imponier- und Drohverhalten lediglich »demonstriert«, zu schweren Kämpfen, die mit Verletzungen enden, kommt es nur selten.      

Imponieren.
Als Ausdrucksbewegung mit der geringsten Angriffsabsicht ist das Imponieren zu werten. Es ist oft, aber nicht ausschließlich im Zusammenhang mit der Balz zu beobachten. Um ihren Körper möglichst eindrucksvoll zu präsentieren, stellen imponierende Großpapageien die Flügel ab, fächern den Schwanz und sträuben das Nackengefieder; Kakadus richten ihre oft farbenprächtige Haube auf. Auf diese Weise werden alle farbigen Abzeichen der Papageien, die zum Beispiel bei angelegten Flügeln und geschlossenem Schwanz verdeckt wären, deutlich hervorgehoben. Außerdem wird der Körper optisch vergrößert, so dass zum einen eventuell vorhandene Rivalen abgeschreckt, zum anderen dem auserwählten Partner die eigenen körperlichen Vorzüge dargeboten werden, in der Hoffnung, dass man ihm damit »imponiert«.  

Schnabelöffnen:
Zu den Regeln des Zusammenlebens in einem Schwarm gehört auch, dass die Artgenossen untereinander die lndividualdistanz einhalten, das bedeutet, die Artgenossen halten einen bestimmten Abstand voneinander. Wie groß dieser Abstand einem bestimmten Artgenossen gegenüber sein muss, »weiß« jedes Schwarmmitglied. Beim Kontaktsitzen, des engen Beieinandersitzen zweier verpaarter Vögel, wird die Individualdistanz sogar ganz aufgehoben. Wenn ein Vogel den Individualraum des anderen verletzt, wird der Eindringling abgewiesen. Und zwar durch Verhaltensweisen wie das Schnabelöffnen. Der bedrängte Papagei wendet dem Eindringling unter knurrenden Lautäußerungen den Kopf zu, öffnet den Schnabel und stößt mehrmals in Richtung des Gegners, ohne allerdings wirklich von seinem gefährlichen Beißwerkzeug Gebrauch zu machen. Diese Verhaltensweise ist ausschließlich als Drohverhaltensweise anzusehen, denn der unterlegene Vogel räumt ohne große Eile das Feld, einen Kampf hat er nicht zu fürchten.

Fußgefecht und Fußheben:
Wie das Schnabelöffnen sind das Fußgefecht und das Fußheben vor allem als defensives (abwehrendes) Drohverhalten mit nur sehr geringer Angriffsabsicht zu bewerten. Das bedrohte Tier wendet dabei den Fuß gegen die Brust des Angreifers, ohne die Absicht zu zeigen, seinen Platz zu verlassen. Häufig erhebt daraufhin auch der Eindringling seinen Fuß und trägt mit seinem Gegenüber ein regelrechtes Fußgefecht aus. Der unterlegene Vogel räumt nach der Auseinandersetzung in der Regel seinen Platz. Schnabelgefecht:

Gelegentlich folgen echte Schnabelgefechte auf eine der beiden zuvor beschriebenen Drohhandlungen. Der Schnabel des Angreifers wird gegen Kopf, Schulter und Schnabel des Gegners gerichtet, der die Attacken meist pariert und versucht, seinen Platz zu verteidigen. Deutlich wird auch hier - wie bei dem Drohen mit geöffnetem Schnabel - die soziale Beißhemmung, denn immer wieder ignorieren beide Beteiligten die sich häufig bietenden ungeschützten Körperpartien des Gegners. Sie beißen letztlich doch nicht zu, auch wenn sich viele Chancen dazu bieten.

Ernstkämpfe:
Zu ernsthaften Auseinandersetzungen, die mit Verletzungen der Kontrahenten enden, kommt es bei Großpapageien nur sehr selten. Bei zwei Amazonenpapageien konnte ich einmal einen Ernstkampf beobachten: Die beiden Amazonen lebten in nebeneinanderliegenden Volieren und gelangten durch einen Zufall gemeinsam in ein Abteil. Sie stürzten sich sofort wild aufeinander, flatterten von den Sitzästen auf den Volierenboden herab und bissen unter lautem Geschrei aufeinander ein. Selbst als sich ein Vogel auf den Rücken legte und sich mit Krallen und Schnabel verteidigte, ließ der andere nicht freiwillig von ihm ab, er musste mit Hilfe von Kescher und Handschuh von seinem Gegner getrennt werden.
Quelle:
Papageien
W. Lantermann
GU Verlag
(http://papageienfreunde-im-web.de/norm%20sozverhalten.htm)


Zu 2)
Benennung und Unterscheidung der wichtigsten gehandelten Psittacidenarten

Antwort: Es gibt zwei Unterteilungen bei den Psittaciden

1. die Spitzschwanz-Psittaciden
Dazu gehören Ara, Nymphensittich, Rosella, Penant- und Wellensittiche

2. die Plattschweif-Psittaciden
Dazu gehören Graupapageien, Kakadus, Moorenkopfpapageien und Unzertrennliche (Agaporniden)
 
(Quelle „Semesh“, Wellensittich.net)

Unterschied zwischen  Papageien und Sittichen:
Papageien = Kurzschwänzig
Sittiche = Langschwänzig (Ausnahme Ara)






Zu 3)
Aufzucht und Haltung (einschl. Käfigung), Fütterung und allgemeine Hygiene der Papageien und Sittiche
(nur kurz erläutert, weil, denke ich, allgemein bekannt)
Wichtiges zur Zucht
Zuchtboxengröße sollte mind. 80x40x40 cm betragen

         Wellensittich:

-geschlechtsreif mit 3 Monaten
-zuchtreif etwa mit 10 Monaten
-Brutzeit nicht jahreszeitlich gebunden
-Ruhezeit zwischen den Bruten: Mind. 5-6 Monate

Brut erfolgt in Nistkästen, da Wellensittiche Höhlenbrüter sind

         Regulation der Brutkondition

         Bevor man seine Wellensittiche brüten lässt, sollte man sehen, ob sie überhaupt in Brutlaune sind.
         Hier einige Dinge, wie man die Brutkondition regulieren kann.

-durch günstige Nahrungsbedingungen (besonders abwechslungsreiches Futter, Keimfutter, Eifutter..)  
-Aufhängen einer Bruthöhle/Nistkasten
-Wellensittiche regen sich gegenseitig zum Brüten an => mind. 2 Paare zur Brut ansetzen


   Legen der Eier nach etwa 10-14 Tagen
   Beginn der Brut ab des ersten Eis, Legen der Eier im Abstand von 2 Tagen
- => Junge schlüpfen im Abstand von 2 Tagen
-Brutzeit: 18 Tage
-Selbstständigwerden der Jungen etwa ab der 6-8 Woche, sobald sie futterfest sind.

Allg. Fütterung

Wellensittiche sollten abwechslungsreiche Kost bekommen.
Ein gutes Futter beinhaltet:

Nährstoffe
Vitamine

Mineralstoffe (Sepiaschale, Sand, Grit)






Hier ein Beispiel einer guten Körnerfuttermischung:

Körnerfutter sollte beinhalten:

Kanariensaat (50%)
Silberhirse (12%)
Senegalhirse (12%)
Japanhirse (12%)
Haferkerne (12%)
Negersaat (1%)
Hanf (1%)
Platahirse (12%)

Außerdem sollte den Wellensittichen Keimfutter (vor allem während der Brut), Eifutter und Grünfutter gereicht werden.

Über die Hygiene sind wir uns ja sicherlich im Klaren, dass der Käfig/Voliere regelmäßig sauber gemacht werden sollte um Krankheiten vorzubeugen. Das gilt auch für sämtliche Näpfe. Futter- und Wassernäpfe sollten täglich gereinigt werden. Man sollte von jedem Napf zwei Exemplare besitzen, damit der saubergemachte Napf über Nacht trocknen kann und so keine krankheitserregenden Rückstände zurückbleiben. Das Wasser sollte nach spätestens 24 Stunden gewechselt werden, da sich in diesem sonst Bakterien ansammeln, die für die Vögel schädlich sein können.

Zu 4a)  
Psittakose: Ansteckung, Symptome, Krankheitsverlauf bei Sittichen und Papageien sowie beim Menschen, Schutzmaßnahmen, Desinfektion

Was ist Psittakose?
Psittakose ist eine auf den Menschen übertragbare
Erkrankung, die durch Chlamydien übertragen wird.
Def. Chlamydien:
Chlamydien bilden eine Ordnung der Bakterien. Sie können eine Vielzahl von Lebewesen infizieren, auch den Menschen. Chlamydien lösen hier insbesondere Erkrankungen der Schleimhäute im Augen-, Atemwegs- und Genitalbereich aus mit teilweise schwerwiegenden Folgen wie Erblindung oder Unfruchtbarkeit.
So sind Chlamydien die häufigste Ursache für vermeidbare Erblindungen in Entwicklungsländern. Weiterhin sind sie einer der häufigsten Verursacher sexuell übertragener Erkrankungen weltweit und können dabei zu ektopischen Eileiterschwangerschaften, Frühgeburt oder Unfruchtbarkeit führen.
Chlamydien gehören zu den Eubakterien und sind mit den anderen Vertretern dieser Gruppe nur entfernt verwandt. Sie sind obligat intrazelluläre Bakterien, das heißt, sie vermehren sich ausschließlich innerhalb einer Wirtszelle und können nicht in Nährmedien angezüchtet werden.
Chlamydien durchlaufen in ihrem Entwicklungszyklus zwei Formen. Außerhalb ihrer Wirtzellen existieren sie als Elementarkörperchen (EK) von ca. 0,2-0,4 μm Durchmesser. In dieser Form können Chlamydien Wirtszellen infizieren. Einmal in die Zelle aufgenommen, wandeln sich die Elementarkörperchen in Retikularkörperchen (RK) um, die einen aktiven Stoffwechsel besitzen und sich innerhalb der Wirtszelle vermehren. Vor dem Tod der Wirtszelle wandeln sich die RK wieder in EK um, die dann bei der Zerstörung der Zelle freigesetzt werden und weitere Zellen infizieren können.
Aufgrund ihrer geringen Größe und ihrer rein intrazellulären Vermehrung wurden Chlamydien bis in die sechziger Jahre hinein den Viren zugerechnet. 1966 wurden sie schließlich als eigene Ordnung Chlamydiales den Bakterien zugerechnet.
Nach der aktuellen Taxonomie ist die Ordnung Chlamydiales in vier Familien aufgeteilt, wobei die humanpathogenen Arten in die Familie Chlamydiaceae mit den Gattungen Chlamydiophila und Chlamydia fallen.
Die humanpathogenen Arten sind Clamydiophila pneumoniae, die hauptsächlich Lungenentzündungen hervorruft und Chlamydia trachomatis, die neben der namensgebenden Bindehautentzündung unter anderem für Entzündungen im Genitalbereich verantwortlich ist.
Infektionen durch Chlamydien können sich bei Frauen durch Jucken und Schmerzen im Genitalbereich äußern. Bei Männern und einem Teil der Frauen bleiben sie aber ohne Symptome, diese Träger fungieren also als Überträger. Man kann sie gut mit Makroliden oder Tetracyclinen behandeln. Die Therapie kann aber nur erfolgreich sein, wenn alle Sexualpartner der Patientin mitbehandelt werden.

Bei Nicht-Papageienartigen wird die Krankheit auch als \"Ornithose\" bezeichnet
Ansteckung:
Verursacher der Psittakose ist das Chlamydium Psittaci. Es handelt sich dabei um einen Erreger, der zwar üblicherweise den Bakterien zugeordnet wird, aber auch virale Eigenschaften aufweist     Es gibt viele Infektionswege für die Übertragung, da C. Psittaci in allen Ausscheidungen infizierter Tiere vorhanden ist ; meistens geschieht die Infektion durch Inhalation bzw. Aufnahme von kontaminierten Kotpartikeln, Federstaub, Nasensekret. Die Möglichkeit der Übertragung durch Eier konnte zwar experimentell nachgewiesen werden, ist aber außerhalb des Labors noch nicht vorgekommen. Die Inkubationszeit für die akute Form liegt zwischen 3 Tagen und mehreren Wochen. Ob exponierte Tiere akut oder chronisch erkranken, hängt von Faktoren wie Art und Alter des Vogels, Streßfaktoren, Virulenz des Erregerstammes, infektiöser Dosis und auch von der Qualität verbeugender Maßnahmen ab. Darüber hinaus wird als grobe Näherung angegeben: Über die Atemwege aufgenommene Psittakoseerreger verursachen den akuten Ausbruch, während die Infektion durch den Verdauungstrakt eher zur chronischen Form führt.


Symptome und Diagnose:
Obwohl sich die meisten Publikationen in den auffälligsten Symptomen einig sind, gilt wie bei manchen anderen Erkrankungen auch: Nicht immer sind die Symptome eindeutig und rechtzeitig identifizierbar; infizierte Vögel können lange Zeit Ausscheider bei offensichtlich gutem Gesundheitszustand sein. In solchen chronischen Fällen kann die Krankheit durch Faktoren wie Streß, einseitige Ernährung bzw. radikale Umstellung der derselben, oder auch durch Parasitenbefall zum Ausbruch kommen. Durch die Schwächung des Immunsystems können andere Krankheiten auftreten, deren Symptome diejenigen der Psittakose überlagern. Die sichtbar erkrankten Tiere sondern sich von den anderen Vögeln ab, zeigen ein gesträubtes Gefieder, sind matt und appetitlos. Weitere Kennzeichen sind Ausfluß aus Augen und Nase, auch Durchfall mit gelbgrünlichem, auch wässerigem Kot, der übel riecht und in schweren Fällen mit Blut vermischt sein kann. Der Tod kann schon nach einigen Tagen, aber auch erst nach 2-3 Wochen eintreten. Die Diagnose ist insofern nicht so einfach, als kein Testverfahren existiert, das alle möglichen Fälle abdecken könnte (zur Aussagekraft von Kottest). Selbstdiagnose ist mit Vorsicht zu genießen; im Verdachtsfall muss immer ein kundiger Veterinär zu Rate gezogen werden. \"Ein wichtiger Punkt bei der Bekämpfung der Psittakose ist die Diagnose. Dabei kann ein falsch negatives Ergebnis, welches einen Bestand zu Unrecht für \"frei\" erklärt, schwerwiegendere Folgen haben, als ein falsch positiver Befund bei einem Quarantänevogel. In den letzten Jahren haben die Untersuchungen mehrerer Institute gezeigt, dass sich Kotuntersuchungen nur bedingt für eine zuverlässige Chlamydiendiagnostik eignen. Die nach diesen Tests als \"chlamydienfreie\" Tiere gehandelten Vögel werden u. a. als Ursache der unbefriedigenden Seuchenlage nach einer Jahrzehnte lang straff angewandten Psittakoseverordnung angesehen.\"

Behandlung und Vorbeugung
Psittakose wird üblicherweise mit Antibiotika behandelt, und zwar mit Tetrazyklin oder Tetrazyklinderivaten, und zwar immer der ganze Bestand. Es wurde bisher nicht beobachtet, daß wie bei manchen anderen Krankheiten nach Überstehen der Psittakose eine Immunität entwickelt wurde. Die Medikamente werden gespritzt, direkt eingegeben oder unter das Futter gemischt. Ebenso wichtig ist die intensive unterstützende Pflege: Wärme, peinlichste Hygiene, kein Streß; unter Umständen kann der Therapieprozeß durch die Gabe von Lactobazillus und Antimycotica unterstützt werden. Es wird eine jährliche prophylaktische Kur mit Antibiotika empfohlen; über Sinn und Unsinn der prophylaktischen Gabe von Antibiotika zu diskutieren, ist hier indessen nicht der Ort. Es sei nur darauf hingewiesen, dass Behandlungen mit Antibiotika auch den Nährboden für Pilzerkrankungen bereiten. Prophylaktische Untersuchungen im Jahresrhythmus sind indessen anzuraten . Bei der Medikation mit Tetrazyklinen ist darauf zu achten, möglichst auf calciumhaltige Futterkomponenten zu verzichten, da Calcium mit den Tetrazyklinen reagiert und so den Erfolg der Medikation in Frage stellen kann. Besonders wichtig während der Behandlung: altere Menschen, Schwangere, Kranke, Kinder oder Menschen mit geschwächtem/zerstörten Immunsystem (AIDS-Patienten, Chemotherapie) müssen den Kontakt unbedingt vermeiden. Ein wesentlicher Punkt der Vorbeugung und der Behandlung ist Sauberkeit und Desinfektion der Örtlichkeiten, da die Chlamydien im getrocknetem Kot bis zu drei Monaten überleben können. Quarantäne und die Untersuchung neuer Tiere werden regelmäßig angeraten.

 

Psittakose beim Menschen

Die Hauptinfektionsquelle für den Menschen ist eingetrockneter Kot, welcher den Erreger enthält, der mit dem Staub aufgewirbelt wird. Übertragen wird das Chlamydium durch in Gefangenschaft gehaltene Vögel, aber auch die Infektion durch Exposition bzw. intensiven Kontakt mit Tauben oder Möwen treten auf. Auch Säugetiere können in allerdings äußerst seltenen Fälle Psittakose auf den Menschen übertragen; dies sind dann i.d.R. bestimmte Unterarten von C. Psittaci, und es müssen schon besondere Bedingungen für die Übertragung vorliegen. Die Übertragung Mensch-Mensch ist gemutmaßt, aber nicht bewiesen und sehr unwahrscheinlich. Die Inkubationszeit liegt zwischen 5 und 15 Tagen.

Nach 1-2 Wochen beginnt der Mensch an grippeähnlichen Symptomen zu leiden, hinzu kommen Befindlichkeitsstörungen wie Kopfschmerzen, Benommenheit, Schwindel und Schwäche. Ein weiteres Anzeichen ist anhaltend hohes Fieber, das häufig von starken Gliederschmerzen begleitet wird. Im weiteren Verkauf tritt Reizhusten auf, wobei es ab der 2. Woche zu einem zähen, glasigen Auswurf kommt. Wichtig ist die rechtzeitige und treffende Diagnose: \"Wenn die Ursache der Erkrankung in diesem Stadium nicht erkannt wird, kann es zu einer herdförmigen Lungenentzündung kommen. Die dann auftretenden, toxisch bedingten Kreislaufstörungen können vor allem für Kinder und geschwächte Personen lebensgefährlich werden. Daher sollte der behandelnde Arzt bei derartigen Krankheitserscheinungen immer auf die Ansteckungsmöglichkeit durch gehaltene Sittichvögel hingewiesen werden. Bei gezielter Behandlung kann dann der Erkrankte in kurzer Zeit genesen.\"

Üblicherweise verläuft die Krankheit beim Menschen abgesehen von den grippeähnlichen Symptomen harmlos, kann aber bei immungeschwächten Menschen gefährlich werden. Die Diagnose erfolgt über einen Bluttest, mit dem auf Antikörper getestet wird. Gefährlich wird es, wenn die Symptome als Grippe mißverstanden werden; aber bei den bekannten Fällen liegt die Sterblichkeit deutlich unter 1 Prozent. Behandelt wird auch hier mit Tetracyclin; die Symptome bessern sich deutlich nach bis zu 72 Stunden; es muss noch bis zu 14 Tage weiterbehandelt werden.

(Quelle, Dr. H. Horstmann)

Bei Psittakoseverdacht müssen die Vögel in Quarantäne gesetzt werden und der Amtstierarzt ist zu verständigen. Betreten der Räumlichkeiten nur mit Schutzkleidung; kein Verkauf und keine Abgabe von Vögeln; Aufbewahrung der verendeten Vögel jeder Art.


Zu 4b)
andere wichtige Krankheiten der Papageien und Sittiche

Kropfentzündung:

Diese Krankheit kommt bei Wellensittichen und Papageien häufig nach der Aufnahme von mit Kot verunreinigtem Futter oder Wasser vor.
Als Ursachen werden Infektionen mit bakteriellen Erregern, Trichomonaden, Pocken oder Pilzen, Verätzungen, Vergiftungen, Verstopfungen oder Gärungsprozessen im Kropf bzw. die Aufnahme von zu kaltem (gefrorenem) oder zu warmen Futter diskutiert.
Schleimhautinfektionen mit Pilzen und/oder Trichomonaden, die auch bei gesunden Vögeln vorkommen, können bei Schwächung der Widerstandskraft zur Entzündung führen. Sich fütternde Paare können den Erreger übertragen.
Eine Kropfentzündung äußert sich mit reduzierter Nahrungsaufnahme, Apathie und Aufplustern; der Ernährungszustand wird langsam schlechter. Die Patienten würgen häufig mit pumpenden Hals- und Kopfbewegungen, erbrechen Körner und zähflüssigen, fadenziehenden grau-weißen Schleim. Durch Schütteln der Kopfes kommt es zu starker Verklebung des Kopfgefieders. Ohne Behandlung sterben die Vögel nicht selten. Eine Kropfentzündung ist in den meisten Fällen schon äußerlich an einer mit grau-weißen Masse verschmierten Maske zu erkennen. (Quelle Theo Vins, „Das Wellensittichbuch“)

Fettleibigkeit

Vorwiegend bei in Käfigen gehaltenen Wellensittichen ohne Freiflug.
Ursache: Übermäßiges und falsch zusammengesetztes Futterangebot in Kombination mit Bewegungsmangel
Die Tiere zeigen langsam deutlich werdende Trägheit. Sitzt der Vogel auf der Stange, wölben sich Verdickungen vor und hinter der Sitzstange unter dem Federkleid hervor. Ist der Vogel anfänglich noch geflogen, wird er immer weniger bald gar nicht mehr fliegen können. Dieses Unvermögen zu fliegen ist häufig das erste Symptom, was Besitzern auffällt.
Behandlung: Der Vogel muss unter wöchentlicher Gewichtskontrolle abnehmen. Täglich bekommt der Vogel einen gehäuften Teelöffel handelsübliches Futter auf zwei Mahlzeiten verteilt. Knabbereien sollen nicht gefüttert werden. Stattdessen viel Obst Gemüse und Eiweiß. Vermehrte Bewegungen und Flugübungen sind unumgänglich, damit der Vogel wieder seine alte Lebhaftigkeit zurückerlangt. Ein solcher Vogel sollte einen Partner bekommen (wenn er den nicht sowieso schon hat!!) oder evtl. in eine Voliere gegeben werden!  


Schnabelräude

Die Milbe ist etwa 0,4mm lang und wird durch die Elterntiere auf die Nestlinge übertragen, bis zum Auftreten sichtbarer Symptome können Jahre vergehen.
Borkige, weißliche Veränderungen an der Schnabelwurzel sind die ersten Anzeichen dieser Krankheit. Nach und nach werden dann auch die Umgebung der Augen, die Kloakengegend und die Ständer befallen. Das Schnabelhorn wird weißlich verfärbt porös und zeigt deutlich Bohrgänge.
Behandlung: Seit einiger Zeit besteht die Möglichkeit, durch Auftragen eine Antiparasitikums auf die Rückenhaut des Vogels die Parasiten zu bekämpfen; Das Mittel ist –richtig dosiert- ungiftig für den Vogel, dringt durch die Haut in die Blutbahn und ins Gewebe ein. Die Parasiten werden beim fressen vergiftet.

 
Entzündungen der Lidbindehaut (Augenerkrankung)

Ursache: Zugluft, Fremdkörper, Verletzungen, infektiöse Ursachen
Symptome: Die Vögel zeigen ein- oder beidseitig wässrigen oder schleimig-eitrigen Ausfluß und Schwellung der Augenumgebung. Häufig ist deutlicher Juckreiz vorhanden. Die Vögel scheuern ihren Kopf an den Käfigstangen, halten die Augenlider halb geschlossen und machen häufig einen deutlich kranken Eindruck.
Behandlung: Tierarzt aufsuchen! Als erste Maßnahme wird Sand aus dem Käfig entfernt und der Vogel einzeln gesetzt. Verklebtes Sekret und Borken löst man mit Kamillentee. Antibiotische Augensalben, mindestens einmal täglich aufgetragen, können Bakterien bekämpfen. In Fällen mit gestörtem Allgemeinbefinden wird der Tierarzt den Vogel zusätzlich durch eine Injektion mit Antibiotika versorgen. Vitamin A-Gaben und Bestrahlung mit einer Wärmelampe wirken sich auf die Heilung positiv aus.
 
 
Schnupfen und Verstopfung der Nasenlöcher

Ursache: Als Ursache kommen Haltung bei zu trockener Luft in zugigen oder stark staubhaltigen Räumen und Vitamin A Mangel in Frage. Auch infektiöse Ursachen sind möglich.
Symptome: Der Vogel niest häufig, Es kann Ausfluss aus einem oder beiden Nasenlöchern bestehen, der entweder flüssig und klar oder zähflüssig und weißlich-eitrig sein kann.
Bei vollständiger Verstopfung der Nasenlöcher tritt Atemnot ein: man erkennt das am Schwanzwippen und Backenblasen. Die Symptome nehmen langsam zu meist vom Besitzer unbemerkt oder verharmlost. Erst wenn Störungen des Allgemeinbefindens einsetzen oder das Nasenloch erweitert oder verformt ist, wird ein Tierarzt zurate gezogen. Dieses Verschleppen eines Schnupfens beim Vogel ist sehr ungünstig, daher sollten Symptome ernst genommen und schnell gehandelt werden!
Behandlung: Rotlichtbestrahlung!
Mit Kamillenkompressen wird versucht, das verhärtet Sekret aufzuweichen, so dass es entweder ausgeniest oder mit Hilfe eines Wattestäbchens entfernt werden kann.
Inhalationen mit Kamillenblüten und einem Tropfen Kampferspiritus können täglich 5 Minuten durchgeführt werden. Besteht eine Erkältung längere Zeit, ist das Allgemeinbefinden gestört oder sind die Nasenlöcher verstopft, muss auf alle Fälle ein Tierarzt zu Rate gezogen werden!
 

Befall mit Kokzidien

Die Infektion erfolgt durch Aufnahme von Einzellern mit dem Kot infizierter Vögel. Im Darm kommt es zum Befall und zur Vermehrung der Darmzellen; die Darmschleimhaut wird nach und nach zerstört. Darüber hinaus vermehrt sich der Erreger auch in den Organen Leber, Milz, Lunge. Wegen der angeschwollenen Leber, die –eng an der Bauchwand liegend- durch diese hindurchschimmert, wird diese Krankheit auch als Rotbäuchigkeit bezeichnet. Vorbeugend sollten alle frisch zugekauften Vögel in Quarantäne gehalten werden und eine parasitologische Kotprobe durchgeführt werden.
Symptome: Besonders häufig sind Jungvögel betroffen. Einige Wochen nach dem absetzen sitzen sie aufgeplustert mit aufgetriebenem Leib da, atmen schwer und haben Durchfall. Die Ausscheidungen können teilweise blutig sein. Plötzliche Todesfälle kommen vor. Bei Betrachtung des Bauches durch Beiseitepusten des Bauchgefieders können die dicke Leber und die rötlichen Darmschlingen sichtbar werden.
Behandlung: Frische Kotprobe beim TA entnehmen lassen. Neben der eigentlichen Behandlung mit Medikamenten, sind therapiebegleitende Maßnahmen unerlässlich: Durch tägliches gründliches Säubern der Käfige oder tägliches Umsetzen der Tiere in andere Käfige, kann der Infektionszyklus unterbrochen werden, da die Eier im Kot zwei Tage brauchen, um überhaupt ansteckungsfähig zu sein. Gutes Eifutter und Vitamin A sollte angeboten werden. Futter und Trinknäpfe müssen täglich gereinigt und anschließend getrocknet werden. Überbesatz ist zu vermeiden. Sichtbar kranke Vögel müssen abgesondert werden. Eine einmal verseuchte Voliere ist schwer frei von Kokzidien zu bekommen da diese schlecht mit Desinfektionsmitteln anzugreifen sind. Zur Bekämpfung der Atoxoplasmose wird der TA Zb eine Medikation mit Sulfamiden über das Trinkwasser anordnen, wobei mit den meisten Präparaten 2x 5Tage, dazwischen 2 Tage Unterbrechung, behandelt wird. Eine Überdosierung ist zu vermeiden, da es zu Vergiftungen kommen  würde. Da Mittel gegen Kokzidien den Vitaminhaushalt stark strapazieren, sollten mind. Für 1 Woche nach der Behandlung Vitamine gegeben werden.      


Befall mit Trichomonaden:

Ursache: Trichomonaden sind einzellige Lebewesen, die auch als Geißeltierchen bezeichnet werden. Die Übertragung erfolgt entweder von Tier zu Tier durch das Füttern oder über das Trinkwasser.
Symptome: Erkrankungen treten besonders im Sommer bei Jungtieren auf. Bezeichnung „Gelber Knopf“ für diese Erkrankung weist auf die Symptome hin: in der Schnabel- und Rachenhöhle kommt es zu gelblich-käsigen Auflagerungen. Diese Veränderungen kommen in Unterschiedlichen Graden vor: von stecknadelkopfgroßen  Stippen bis hin zu großflächigen Zubildungen. Entsprechend variieren die Krankheitsanzeichen von Schleudern mit dem Kopf, Kropfanschoppung, Atemnot mit gelegentlichem Durchfall bis hin zur Verweigerung jeglicher Aufnahme von Futter mit Abmagerung.
Die Diagnose kann vom TA mit einem Abstrich von der Rachenschleimhaut und anschließender mikroskopischer Untersuchung gestellt werden. Als wirksame Medikamente stehen Substanzen wie Karnidazol, Dimetridazol oder Ronidazol zur Verfügung.


Schnupfen

Ursache: Zugluft, Fremdkörper, bakterielle Infektionen (Staphylokokken, Streptokokken, Pseudomonas, Escherichia coli), Virusinfektionen, Pilzinfektionen, Vitamin A Mangel, zu trockene Luft
Symptome: Die Vögel niesen vermehrt und scheuern sich die Nase an den Stangen. Flüssiger, glasklarer oder eitriger Schleim entleert sich aus einem oder beiden Nasenlöchern. Unterschiedliche Grade von Atemnot können bestehen. Häufig ist Schnupfen mit einer Entzündung der Augenlider vergesellschaftet. Er muss in jedem Fall ernst genommen werden!
Diagnose: Aufsuchen eines Tierarztes! Die verklebten Nasenlöcher können zunächst mit Kamillenkompressen freigehalten werden. Dampfbäder mit Kamillenblüten können zum Lösen des Schleims beitragen. Bestrahlung mit Rotlicht verbessert das Allgemeinbefinden und fördert die Heilung. Werden Bakterien als Ursache erkannt, werden diese mit einem Antibiotikum bekämpft. Vitamin A sollte in ausreichenden Mengen zur Verfügung stehen, um die Abwehrkräfte der Schleimhäute gegen krankmachende Substanzen zu erhöhen.
 

(Quelle Ute Hahn „Vogelkrankheiten“)



Zu 5)
gesetzliche Bestimmungen zur Bekämpfung der Psittakose beim Menschen und Papageien und Sittichen

a)einschlägige Bedingungen des Bundesseuchengesetzes
(2001 abgelöst durch das Infektionsschutzgesetz!)


Bundesseuchengesetz

Bundesseuchengesetz, Kurzbez. für das Bundesgesetz zur Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten beim Menschen in der Fassung vom 18.12.1979. Das B. regelt die Anzeigepflicht im Verdachts-, Krankheits- und Todesfall bei bestimmten Infektionskrankheiten (u.a. Poliomyelitis, Tollwut, Diphterie, Tuberkulose, Hepatitis, Salmonellose) und stellt die Richtlinien für Schutzimpfungen und Quarantänemaßnahmen auf.


IfSG

§ 1  Zweck des Gesetzes
(1) Zweck des Gesetzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.
(2) Die hierfür notwendige Mitwirkung und Zusammenarbeit von Behörden des Bundes, der Länder und der Kommunen, Ärzten, Tierärzten, Krankenhäusern, wissenschaftlichen Einrichtungen sowie sonstigen Beteiligten soll entsprechend dem jeweiligen Stand der medizinischen und epidemiologischen Wissenschaft und Technik gestaltet und unterstützt werden. Die Eigenverantwortung der Träger und Leiter von Gemeinschaftseinrichtungen, Lebensmittelbetrieben, Gesundheitseinrichtungen sowie des Einzelnen bei der Prävention übertragbarer Krankheiten soll verdeutlicht und gefördert werden.

§ 2  Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieses Gesetzes ist
1.  Krankheitserreger

ein vermehrungsfähiges Agens (Virus, Bakterium, Pilz, Parasit) oder ein sonstiges biologisches transmissibles Agens, das bei Menschen eine Infektion oder übertragbare Krankheit verursachen kann,
2.  Infektion

die Aufnahme eines Krankheitserregers und seine nachfolgende Entwicklung oder Vermehrung im menschlichen Organismus,
3.  übertragbare Krankheit

eine durch Krankheitserreger oder deren toxische Produkte, die unmittelbar oder mittelbar auf den Menschen übertragen werden, verursachte Krankheit,
4.  Kranker

eine Person, die an einer übertragbaren Krankheit erkrankt ist,
5.  Krankheitsverdächtiger

eine Person, bei der Symptome bestehen, welche das Vorliegen einer bestimmten übertragbaren Krankheit vermuten lassen,
6.  Ausscheider

eine Person, die Krankheitserreger ausscheidet und dadurch eine Ansteckungsquelle für die Allgemeinheit sein kann, ohne krank oder krankheitsverdächtig zu sein,
7.  Ansteckungsverdächtiger

eine Person, von der anzunehmen ist, dass sie Krankheitserreger aufgenommen hat, ohne krank, krankheitsverdächtig oder Ausscheider zu sein,
8.  nosokomiale Infektion

eine Infektion mit lokalen oder systemischen Infektionszeichen als Reaktion auf das Vorhandensein von Erregern oder ihrer Toxine, die im zeitlichen Zusammenhang mit einer stationären oder einer ambulanten medizinischen Maßnahme steht, soweit die Infektion nicht bereits vorher bestand,
9.  Schutzimpfung

die Gabe eines Impfstoffes mit dem Ziel, vor einer übertragbaren Krankheit zu schützen,
10. andere Maßnahme der spezifischen Prophylaxe

die Gabe von Antikörpern (passive Immunprophylaxe) oder die Gabe von Medikamenten (Chemoprophylaxe) zum Schutz vor Weiterverbreitung bestimmter übertragbarer Krankheiten,
11. Impfschaden

die gesundheitliche und wirtschaftliche Folge einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung durch die Schutzimpfung; ein Impfschaden liegt auch vor, wenn mit vermehrungsfähigen Erregern geimpft wurde und eine andere als die geimpfte Person geschädigt wurde,
12. Gesundheitsschädling

ein Tier, durch das Krankheitserreger auf Menschen übertragen werden können,
13. Sentinel-Erhebung

eine epidemiologische Methode zur stichprobenartigen Erfassung der Verbreitung bestimmter übertragbarer Krankheiten und der Immunität gegen bestimmte übertragbare Krankheiten in ausgewählten Bevölkerungsgruppen,
14. Gesundheitsamt

die nach Landesrecht für die Durchführung dieses Gesetzes bestimmte und mit einem Amtsarzt besetzte Behörde.




§ 6 Meldepflichtige  Krankheiten
(1) Namentlich ist zu melden:
1.  der Krankheitsverdacht, die Erkrankung sowie der Tod an
a)  Botulismus
b)  Cholera
c)  Diphtherie
d)  humaner spongiformer Enzephalopathie, außer familiärhereditärer Formen
e)  akuter Virushepatitis
f)  enteropathischem hämolytischurämischem Syndrom (HUS)
g)  virusbedingtem hämorrhagischen Fieber
h)  Masern
i)   Meningokokken-Meningitis oder -Sepsis
j)   Milzbrand
k)  Poliomyelitis (als Verdacht gilt jede akute schlaffe Lähmung, außer wenn traumatisch bedingt)
l)   Pest
m) Tollwut
n)  Typhus abdominalis/Paratyphus
sowie die Erkrankung und der Tod an einer behandlungsbedürftigen Tuberkulose, auch wenn ein bakteriologischer Nachweis nicht vorliegt,
2.  der Verdacht auf und die Erkrankung an einer mikrobiell bedingten Lebensmittelvergiftung oder an einer akuten infektiösen Gastroenteritis, wenn
a)  eine Person betroffen ist, die eine Tätigkeit im Sinne des § 42 Abs. 1 ausübt,
b)  zwei oder mehr gleichartige Erkrankungen auftreten, bei denen ein epidemischer Zusammenhang wahrscheinlich ist oder vermutet wird,
3.  der Verdacht einer über das übliche Ausmaß einer Impfreaktion hinausgehenden gesundheitlichen Schädigung,
4.  die Verletzung eines Menschen durch ein tollwutkrankes, -verdächtiges oder -ansteckungsverdächtiges Tier sowie die Berührung eines solchen Tieres oder Tierkörpers,
5.  soweit nicht nach den Nummern 1 bis 4 meldepflichtig, das Auftreten
a)   einer bedrohlichen Krankheit oder
b)  von zwei oder mehr gleichartigen Erkrankungen, bei denen ein epidemischer Zusammenhang wahrscheinlich ist oder vermutet wird,
wenn dies auf eine schwerwiegende Gefahr für die Allgemeinheit hinweist und Krankheitserreger als Ursache in Betracht kommen, die nicht in § 7 genannt sind.
Die Meldung nach Satz 1 hat gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 1, 3 bis 8, § 9 Abs. 1, 2, 3 Satz 1 oder 3 oder Abs. 4 zu erfolgen.
(2) Dem Gesundheitsamt ist über die Meldung nach Absatz 1 Nr. 1 hinaus mitzuteilen, wenn Personen, die an einer behandlungsbedürftigen Lungentuberkulose leiden, eine Behandlung verweigern oder abbrechen. Die Meldung nach Satz 1 hat gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 1, § 9 Abs. 1 und 3 Satz 1 oder 3 zu erfolgen.
(3) Dem Gesundheitsamt ist unverzüglich das gehäufte Auftreten nosokomialer Infektionen, bei denen ein epidemischer Zusammenhang wahrscheinlich ist oder vermutet wird, als Ausbruch nichtnamentlich zu melden. Die Meldung nach Satz 1 hat gemäß § 8 Abs. 1 Nr. 1, 3 und 5, § 10 Abs. 1 Satz 3, Abs. 3 und 4 Satz 3 zu erfolgen.

Psittakoseverordnung
In § 2 werden Züchter und Händler zur Kennzeichnung von Sittichen und Papageien durch Fußringe verpflichtet. § 5 führt Schutzmaßregeln im Falle eines Verdachts bzw. eines Ausbruches einer Psittakose in einem Bestand auf. In § 7 werden Anweisungen für die Behandlung durch den ATA erläutert bzw. der zuständigen Behörde wird die Möglichkeit gegeben, einen ganzen Bestand töten zu lassen. Jede Psittakosetherapie muss also unter tierärztlicher Kontrolle stehen! In der Psittakoseverordnung sind Angaben  über Dauer, Art und Durchführung der medikamentellen Therapie mit dem Antibiotikum Chlortetracyclin aufgeführt. Eine Behandlung über das Trinkwasser ist unwirksam und daher vom Gesetzgeber verboten.
Fußringe

Offene Ringe bekommt man unter Vorlage der ZG (Original
oder beglaubigte Kopie) beim
Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe Deutschlands e.V. (ZZF)

Geschlossene Ringe mit Jahreszahl bekommt man nur, wenn man Mitglied in einer der großen Züchtervereinigungen (AZ, VZE, DKB, DSV) ist.

Nach der Psittakoseverordnung § 4 ist ein Nachweisbuch zu führen, welches folgende Dinge beinhaltet:

1.Art der Tiere
2.Ringnummer und Datum der Beringung
3.Datum des Erwerbs oder der sonstigen in den Bestand sowie Herkunft der Tiere
4.Datum der Abgabe und Empfänger der Tiere oder Datum des Abgangs der Tiere
5.Beginn, Dauer und Ergebnisse von Behandlungen gegen Psittakose sowie Art der Dosierung des verwendeten Arzneimittels

b)
einschlägige tierseuchenrechtliche Vorschriften (Tierseuchengesetz, Bekämpfungs- und Einfuhrvorschriften)

Tierseuchengesetz

Das Tierseuchengesetz (TierSG) ist ein deutsches gefahrenabwehrrechtliches Gesetz zur Verhinderung von schwerwiegender Gefährdung der Viehbestände und der menschlichen Gesundheit durch das Inverkehrbringen versuchten Fleisches oder anderer tierischer Produkte.
Der Anwendungsbereich ist nach § 1 TierSG auf die Bekämpfung von Seuchen bei Tieren gerichtet.
Tierseuchen im Sinne des Gesetzes sind Krankheiten, die bei Tieren auftreten und auf Tiere und Menschen übertragbar sind. Die Maßnahmen dienen sowohl der Vorbeuge gegen eine Tierseucheneinschleppung als auch der Tilgung entstandener Tierseuchenherde.
 


TierSG § 6 (Einfuhr + Ausfuhr)

(1) Das innergemeinschaftliche Verbringen, die Einfuhr und die Ausfuhr
1.  seuchenkranker und verdächtiger Tiere sowie von Erzeugnissen, Rohstoffen
    und Abfällen solcher Tiere,
2.  von toten Tieren, Teilen, Erzeugnissen, Rohstoffen und Abfällen von
    Tieren, die zur Zeit des Todes seuchenkrank oder verdächtig gewesen oder
    die an einer Tierseuche verendet sind, und
3.  von sonstigen Gegenständen, von denen nach den Umständen des Falles
    anzunehmen ist, dass sie Träger von Ansteckungsstoff sind,

sind verboten!


(2) Das Verbringen lebender und toter Tiere und von Teilen, Erzeugnissen, Rohstoffen und Abfällen von Tieren nach anderen Mitgliedstaaten ist verboten, wenn sie Vorschriften des Bestimmungsmitgliedstaates nicht entsprechen, die strengere Anforderungen als das deutsche Recht stellen und die das Bundesministerium im Bundesanzeiger bekannt gemacht hat.

TierSG § 7
(1) Das Bundesministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates zur Tierseuchenbekämpfung das innergemeinschaftliche Verbringen, die Einfuhr und die Ausfuhr lebender und toter Tiere, von Teilen, Erzeugnissen, Rohstoffen und Abfällen von Tieren sowie sonstiger Gegenstände, die Träger von Ansteckungsstoff sein können, zu verbieten oder zu beschränken. Es kann dabei insbesondere
1.  das innergemeinschaftliche Verbringen, die Einfuhr und die Ausfuhr
    abhängig machen
    a)  von einer Anmeldung, einer Genehmigung, vom Gestellen bei der
        zuständigen Behörde oder von einer Untersuchung,
    b)  von Anforderungen, unter denen
        aa) lebende Tiere gehalten, behandelt und verbracht werden,
        bb) tote Tiere behandelt und verbracht werden und
        cc) Teile, Erzeugnisse, Rohstoffe und Abfälle gewonnen, behandelt und
            verbracht werden,
    c)  von der Einhaltung von Anforderungen an Transportmittel, mit denen die
        Tiere, Teile, Erzeugnisse, Rohstoffe oder Abfälle befördert werden,
    d)  von der Vorlage oder Begleitung bestimmter Bescheinigungen,
    e)  von einer bestimmten Kennzeichnung,
    f)  von einer Zulassung oder Registrierung der Betriebe, aus denen die
        Tiere, Teile, Erzeugnisse, Rohstoffe oder Abfälle stammen oder in die
        sie verbracht werden;
2.  a)  die Ausstellung der Bescheinigungen nach Nummer 1 Buchstabe d,
    b)  die Voraussetzungen und das Verfahren, einschließlich der
        Zuständigkeit für die Zulassung oder Registrierung der Betriebe nach
        Nummer 1 Buchstabe f sowie des Ruhens der Zulassung, sowie
        Beschränkungen für zugelassene oder registrierte Betriebe beim
        innergemeinschaftlichen Verbringen
    regeln;
3.  vorschreiben, dass Tiere, Teile, Erzeugnisse, Rohstoffe, Abfälle oder
    sonstige Gegenstände einer Absonderung - bei lebenden Tieren auch in der
    Form der Quarantäne - und behördlichen Beobachtung unterliegen, nur zu
    bestimmten Zwecken verwendet werden dürfen oder in bestimmter Weise
    behandelt werden müssen;
4.  das Verfahren, einschließlich der Zuständigkeit, insbesondere der
    Untersuchung, Absonderung und Beobachtung, regeln und die hierfür
    notwendigen Einrichtungen und ihren Betrieb vorschreiben.
(1a) Das Bundesministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates
1.  Ausnahmen von § 6 Abs. 1 Satz 1 zu regeln,
    a)  soweit es zur Durchführung von Rechtsakten der Europäischen
        Gemeinschaft erforderlich ist, oder
    b)  für das innergemeinschaftliche Verbringen, soweit es zur Entsorgung in
        benachbarten Bereichen erforderlich ist und durch besondere Maßregeln
        sichergestellt wird, dass Tierseuchen nicht verschleppt werden,
2.  das innergemeinschaftliche Verbringen und die Einfuhr vermehrungsfähiger
    Tierseuchenerreger oder von Mitteln nach § 17c Abs. 1 Satz 1 zu verbieten
    oder von der Erteilung einer Genehmigung abhängig zu machen sowie die
    Voraussetzungen und das Verfahren, einschließlich der Zuständigkeit, für
    die Genehmigung zu regeln.

Bekämpfungsvorschriften:

TierSG § 9

   (1)Bricht eine anzeigepflichtige Tierseuche aus oder zeigen sich Erscheinungen, die den Ausbruch einer solchen Tierseuche befürchten lassen, so hat der Besitzer der betroffenen Tiere unverzüglich der zuständigen Behörde oder dem beamteten Tierarzt Anzeige zu machen und die kranken und verdächtigen Tiere von Orten, an denen die Gefahr der Ansteckung fremder Tiere besteht, fernzuhalten.

(2) Die gleichen Pflichten hat, wer in Vertretung des Besitzers den Betrieb leitet, wer mit der Aufsicht über Tiere an Stelle des Besitzers beauftragt ist, wer als Hirt, Schäfer, Schweizer, Senne oder in vergleichbarer Tätigkeit Tiere in Obhut hat oder wer Fischereiberechtigter, Fischereiausübungsberechtigter, Betreiber von Anlagen oder Einrichtungen zur Zucht, Haltung oder Hälterung von Fischen ist. Die gleichen Pflichten hat für Tiere auf dem Transport ihr Begleiter, für Haustiere in fremdem Gewahrsam der Besitzer des betreffenden Gehöftes, der Stallungen, Koppeln oder Weideflächen.


(3) Zur unverzüglichen Anzeige sind auch die Tierärzte und Leiter tierärztlicher und sonstiger öffentlicher oder privater Untersuchungsstellen sowie alle Personen verpflichtet, die sich mit der Ausübung der Tierheilkunde, der künstlichen Besamung, der Leistungsprüfung in der tierischen Erzeugung oder gewerbsmäßig mit der Kastration von Tieren beschäftigen, desgleichen die Fleischkontrolleure, die Geflügelfleischkontrolleure, die Fischereisachverständigen, die Fischereiberater, die Fischereiaufseher, die Hufschmiede, die Hufpfleger und die Klauenschneider, ferner die Personen, die das Schlächtergewerbe betreiben, sowie solche, die sich gewerbsmäßig mit der Bearbeitung, Verwertung oder Beseitigung geschlachteter, getöteter oder verendeter Tiere oder tierischer Bestandteile beschäftigen, wenn sie, bevor ein behördliches Einschreiten stattgefunden hat, von dem Ausbruch einer anzeigepflichtigen Tierseuche oder von Erscheinungen, die den Ausbruch einer solchen Tierseuche befürchten lassen, Kenntnis erhalten.
TierSG § 11
(1) Ist eine Anzeige erfolgt oder der Ausbruch einer Tierseuche oder der Verdacht des Ausbruchs einer Tierseuche sonst zur Kenntnis der zuständigen Behörde gelangt, so hat diese sofort den beamteten Tierarzt zuzuziehen. Bei Auftreten einer Tierseuche oder des Verdachts des Ausbruchs einer Tierseuche unter Haustieren hat die zuständige Behörde inzwischen anzuordnen, dass die kranken und verdächtigen Haustiere von anderen Tieren abgesondert, soweit erforderlich auch eingesperrt und bewacht werden. Der beamtete Tierarzt hat die Art, den Stand und die Ursachen der Krankheit zu ermitteln und sein Gutachten darüber abzugeben, ob durch den Befund der Ausbruch der Tierseuche festgestellt oder der Verdacht des Ausbruchs einer Tierseuche begründet ist und welche besonderen Maßregeln zur Bekämpfung der Tierseuche erforderlich erscheinen. Ist eine Anzeige beim beamteten Tierarzt erstattet, hat dieser unverzüglich die in Satz 1 bezeichnete Behörde zu benachrichtigen.
(2) In eiligen Fällen kann der beamtete Tierarzt schon vor Einschreiten der zuständigen Behörde dringliche Maßnahmen zur Verhütung der Weiterverbreitung der Tierseuche, insbesondere die vorläufige Einsperrung und Absonderung der kranken und verdächtigen Haustiere, soweit erforderlich auch deren Bewachung, anordnen, Maßnahmen diagnostischer Art einleiten oder durchführen und die notwendigen Proben entnehmen sowie die notwendigen Ermittlungen anstellen. Die getroffenen vorläufigen Anordnungen und sonstigen Maßnahmen nach Satz 1 sind dem Besitzer der Tiere oder dessen Vertreter entweder zu Protokoll oder durch schriftliche Verfügung zu eröffnen, auch ist davon der zuständigen Behörde unverzüglich Anzeige zu machen.
(3) Auf Ersuchen des beamteten Tierarztes hat die zuständige Behörde für die vorläufige Bewachung der erkrankten und verdächtigen Tiere sowie für die Durchführung der dringlichen Maßregeln zu sorgen.

TierSG § 16
(1) Viehmärkte, Viehhöfe, Vieha

Vana

  • Gast
Zusammenfassung für d. Zuchtgenehmigung!
« Antwort #1 am: 23. März 2005, 14:33:00 »
Was ist \"Käfigung\"?

gemmy

  • Gast
Zusammenfassung für d. Zuchtgenehmigung!
« Antwort #2 am: 23. März 2005, 14:36:00 »
ich denke die meinen damit, wie groß der käfig im allgemeinen für wellis sein sollte und der zuchtkäfig...denk ich mal....oder nicht!? :confused:

MEmma

  • Gast
Zusammenfassung für d. Zuchtgenehmigung!
« Antwort #3 am: 23. März 2005, 14:36:00 »
Damit meinen die wohl den Käfig.  ;)

TIPPEL-TIPPEL

  • Gast
Zusammenfassung für d. Zuchtgenehmigung!
« Antwort #4 am: 23. März 2005, 15:22:00 »
Wow, Gemmy... :eek:
Da haste dir ja richtig Mühe gegeben!

emlin

  • Gast
Zusammenfassung für d. Zuchtgenehmigung!
« Antwort #5 am: 26. März 2005, 13:04:00 »
Wow,  :respekt:  !!!
Ich bedanke mich jetzt mal für die Mühe, wenn ich irgendwann mal eine Zuchtgenemigung machen werde, werde ich das mit Sicherheit als Grundlage nehmen!! *abspeicher*
Das ist ja fast schon eine Doktorarbeit!!!  :eek:
@ alle Züchter: Habt ihr das alles gewusst bzw. wisst ihr das?

Welline

  • Gast
Zusammenfassung für d. Zuchtgenehmigung!
« Antwort #6 am: 26. März 2005, 15:21:00 »
Das ist wirklich eine super Grundlage! :respekt:  :respekt: Darf man eigentlich mit so einer ZG auch z.B Nymphensittiche züchten?

 

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