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Autor Thema: Wellis in Mietwohnung  (Gelesen 4808 mal)

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Hanna

  • Gast
Wellis in Mietwohnung
« am: 15. August 2004, 16:50:00 »
Hallo,

ich bin gerade dabei für meine beiden Wellis eine Voliere zu bauen und würde mir dann eigentlich gerne noch zwei Wellis dazu holen.
Jetzt ist es nur so, dass wir laut Mietvertrag keine Tiere halten dürfen. Ich weiß, dass Wellis unter Kleintiere fallen und daher auch ohne Einverständnis des Vermieters gehalten werden dürfen.
Jetzt habe ich gelesen das dies aber nur für die Haltung weniger Tiere gilt. Sind 4 Wellis wenig oder meint ihr da könnte ich Probleme bekommen?

Liebe Grüße
Hanna

Lhiana

  • Gast
Wellis in Mietwohnung
« Antwort #1 am: 15. August 2004, 17:09:00 »
Also laut einem Urteil des Amtsgerichtes Aachen (Az.: 6 C 500/88) dürfen Kleintiere ohne Erlaubnis des Vermieters gehalten werden. Die allgemeine Rechtsmeinung ist der Ansicht, das vier Wellensittiche unbedenklich sind! (Zitat aus Buch : Liebenswerte Wellensittiche, GU Verlag, Seite 95).

ALSO: VIEL SPASS mit Deinen (hoffentlich bald) 4 Wellis!!!  :daumenhoch:  :)

Lhiana

  • Gast
Wellis in Mietwohnung
« Antwort #2 am: 15. August 2004, 17:10:00 »
Ich hatte auch schon einmal gelesen, das Richter bis zu 8 Wellis zulassen, den Text kann ich aber leider nicht mehr wiederfinden... Sorry...  :rolleyes:

Hanna

  • Gast
Wellis in Mietwohnung
« Antwort #3 am: 15. August 2004, 17:17:00 »
Vielen Dank für deine Antwort!

Ich denke, ich wage es dann einfach und hole mir noch 2 dazu wenn die Voliere fertig ist.

Und da hab ich gleich noch eine Frage, ich habe jetzt ein Päärchen, sollte ich dann noch ein Päärchen dazu nehmen oder sollte irgendein Geschlecht überwiegen?

Liebe Grüße
Hanna

Anke!

  • Gast
Wellis in Mietwohnung
« Antwort #4 am: 15. August 2004, 18:43:00 »
AAaaaalso grundsätzlich ist es so, daß man Kleintiere ohne Zustimmung des Vermieters halten.

AAAber!!!! ab mehr als zwei Vögeln gilt es als Schwarm und wenn der Vermieter dann irgendwann mal was dagegen unternehmen sollte, kann es dazu kommen, daß man die abgeben muß.
Ich hab aber auch sechs Wellis(und zwei Ziegensittiche), wohne in einer Mietwohnung und habe von meinem Vermieter, der unter uns wohnt, noch nie was gehört. Und der ist echt ein Spießer, wie er im Buche steht ;)

Das mit dem Schwarm hatte irgendwer hier im Forum mal erzählt...*grübel*...wer war das nur?!

1998

  • Gast
Wellis in Mietwohnung
« Antwort #5 am: 15. August 2004, 20:03:00 »
Sind im Mietvertrag keine Bestimmungen über die Tierhaltung enthalten, so ist grundsätzlich davon auszugehen, daß die üblichen Heimtiere in der Mietwohnung gehalten werden dürfen. Denn die Heimtierhaltung gehört heute zur allgemeinen Lebensführung und zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung, solange durch die Tierhaltung keine Belästigungen eintreten (AG Offenbach, Az.: 34C 705/85; AG Schöneberg, Az.: 8 C 11/91; AG Friedberg, Az.: C 66/93; AG Heidelberg, Az.: 20 C 72/92). Dies gilt grundsätzlich und erst recht auch für die Haltung von Wellensittichen (OLG Frankfurt, Az.: 6 U 108/90). Denn diese Tiere sind in ihrer Art und Natur nicht geeignet, eine Störung des Hausfriedens hervorzurufen (BGH, Az.: 8 ZR 10/92). Weder geht von ihnen eine übermäßige Geruchsbelästigung aus, noch geben sie Geräusche von sich, die zu einer Lärmbelästigung anderer Mitmieter führen könnte. Ferner sind diese Tiere nicht imstande, grössere Beschädigungen an der Wohnung zu verursachen. Der Mieter braucht daher zur Haltung von Wellensittichen keine ausdrückliche Genehmigung. problematisch wird es erst dann, wenn aus einem oder zwei Wellensittichen eine ganze Zuchtgruppe  mit sehr vielen Tieren wird. Hier wird man im Einzelfall prüfen müssen , inwieweit der Hausfrieden gestört sein könnte oder nicht. Gestört ist nach der Rechtsprechung der Hausfrieden bereits dann, wenn übermäßig viele Heimtiere gehalten werden (OLG München, Az.: 5 U 7178/89), oder wenn Einstreumaterial (Vogelsand) mit der Folge einer Rohrverstopfung in die Toilette eingeleitet wird (LG Berlin, Az.: 64 S 17/93).

Quelle: Der Wellensittich, Anette Wolter/Uwe Anders

Burdackel

  • Gast
Wellis in Mietwohnung
« Antwort #6 am: 16. August 2004, 05:58:00 »
Hallo!
Also, unter Kleintiere fallen nun mal auch die Wellensittiche.
Wieviele du davon halten kannst, hängt meiner Meinung nach auch vom Lärmpegel der Tierchen ab... solange sie niemanden stören, würde ich mir um die Anzahl keine Sorgen machen.
Ich wohne auch in einer Mietwohnung und habe 2 Wellis, die aber auch extrem laut sind.
Bis jetzt stören sie aber noch niemanden (ich habe im Haus rumgefragt)!!!
Ich bin aber auch am überlegen, ob noch 2 dazukommen (wenn mein Freund sein OK dazu gibt)!
Mach dir also keine Gedanken. :daumenhoch:

Hanna

  • Gast
Wellis in Mietwohnung
« Antwort #7 am: 16. August 2004, 19:32:00 »
Erst mal vielen Dank für eure Antworten!
Das sich andere Leute beschweren werden, glaube ich eigentlich nicht. Die anderen Bewohner unseres Hauses arbeiten alle den ganzen Tag und sind nur selten zu Hause. Außerdem hat sich bis jetzt auch noch nicht ein einziger beschwert oder gefragt was da manchmal so laut schreit.

Ich hab schon öfters wo gelesen, dass es nur bei der Haltung von übermäßig vielen Tieren zu Problemen kommen kann, aber ich dachte 4 wären noch nicht übermäßig viele. Aber wenn 4 schon als Schwarm gilt und der Vermieter das verbieten kann, mmh, ich glaub ich muss mir das noch mal gut überlegen, aber wahrscheinlich, wie ich mich kenne, mache ich es trotzdem.
Mein Vermieter wohnt zum Glück ziehmlich weit weg und wenn er mal kommt, dann schaut er höchstens irgendwas am Haus an. Ich könnte mir aber auch nicht vorstellen, dass er uns wegen 4 Wellis rausschmeissen würde. Naja, trotzdem noch mal danke für eure Antworten.

Liebe Grüße
Hanna

Hedwig

  • Gast
Wellis in Mietwohnung
« Antwort #8 am: 17. August 2004, 20:49:00 »
Also ich würde 4 Wellis für völlig unbedenklich halten.

Wenn Dein Vermieter aber ein netter Mensch ist, kannst Du es ihm ja einfach sagen um ganz sicher zu gehen. Wenn er dann nicht meckert, ist alles ok.

 

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