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Autor Thema: Änderung des Tierschutzgesetzes ab 1.1.05  (Gelesen 12080 mal)

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Babsy

  • Gast
Änderung des Tierschutzgesetzes ab 1.1.05
« Antwort #15 am: 27. Februar 2005, 16:54:00 »
Hmm
Gut wäre das schon, aber...
was ist wenn ich schon wellis habe und mir noch einen dazukaufen möchte (wenn z.B. einer gestorben ist oder mir einer zugeflogen ist) ???   :confused:
muß ich dann auch zwie kaufen oder muß ich dann beweisen das ich schon einen habe und wenn ja wie ???  :confused:  :confused:  :confused:
und was passiert wenn ich nur (aus welchen gründen auch immer) nur einen hab ???? was passiert dann ????

Kardia

  • Gast
Änderung des Tierschutzgesetzes ab 1.1.05
« Antwort #16 am: 28. Februar 2005, 18:25:00 »
Hallo  :wink:

Hab mal eben in meinem Schönfelder nachgelesen.
Also laut § 90 BGB Abschnitt 2 heißt es: \"Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist\"

 :futter:

Anonym

  • Gast
Änderung des Tierschutzgesetzes ab 1.1.05
« Antwort #17 am: 28. Februar 2005, 19:09:00 »
Hallo Sandra,
aber so ganz stimmt es ja nicht, denn Pferde z.B. werden ganz normal wie Sachgegenstände gehandelt, mit Umtauschrecht etc.
Liebe Grüße Mady

Kardia

  • Gast
Änderung des Tierschutzgesetzes ab 1.1.05
« Antwort #18 am: 28. Februar 2005, 19:22:00 »
So steht es zumindest im neusten Schönfelder ( Deutsche Gesetze) \" Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden. \" Damit ist wohl auch das Umtauschrecht gemeint.

 :futter:

Anonym

  • Gast
Änderung des Tierschutzgesetzes ab 1.1.05
« Antwort #19 am: 28. Februar 2005, 19:25:00 »
Hallo Sandra,

das habe ich wohl zu flüchtig gelesen, da hast du natürlich recht. Aber irgendwie widerspricht das Gesetz da schon ein bisschen, nicht wahr  ;) Tiere sind keine Sachen, aber auf sie sind die für Sache geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden ....

Liebe Grüße Mady

Kardia

  • Gast
Änderung des Tierschutzgesetzes ab 1.1.05
« Antwort #20 am: 28. Februar 2005, 19:38:00 »
Da muss ich dir nun wieder recht geben  ;) Zumindest ist es ein erster Schritt in die richtige Richtung. Vielleicht wird irgentwann auch dieser Widerspruch behoben.
Aber hast schon recht, hört sich ein bisschen blöd an  :rolleyes:

  :futter:

 

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