Ich habe ein kleines Problem...
Ich besitze eine süße Vogelschar von derzeit 11 Tieren, die ich, der artgerechten Haltung wegen, brüten lassen möchte. Aber ohne Zuchtgenehmigung darf ich das ja nicht, und die Zuchtgenehmigung wiederum bekomme ich nicht, weil ich keinen Quarantäneraum nachweisen kann. Wir leben in einer normalen Mietwohnung und haben keinen Raum \"übrig\".
Nun möchte ich dem Veterinäramt gerne vorschlagen, dass ich im Psittakose-Fall den Quarantäneraum eines anderen Züchters mitbenutzen kann.
Ob sich wohl ein Kölner Wellensittich-Züchter hierzu bereit erklärt?
Abgesehen davon, dass eine Psittakose-Infektion äußerst unwahrscheinlich ist, da meine Tiere reine \"Stubenvögel\" sind und keinen Kontakt zur Außenwelt (also Tauben etc.) haben, muss die Leih-Quarantäne dennoch glaubhaft sein, also erreichbar für mich.
Es wäre toll, wenn mir da jemand helfen könnte. Ich liebe meine Wellensittiche heiß und fettisch und biete ihnen beste Bedigungen (geräumige Voliere, viel Pflege, viel Freiflug; Leben im Mini-Schwarm). Es ist lachhaft, dass meine Zuchtgenehmigung an diesem Detail scheitert.
Vielen Dank im Voraus.